Teilnahme- und Datennutzungsbedingungen für den 99 Days of Design Wettbewerb
Einführung und Gegenstand dieser Bedingungen
• Diese Teilnahme- und Datennutzungsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als "Teilnahmebedingungen") gelten für die Teilnahme an dem Wettbewerb „99 Days of Design" (nachfolgend bezeichnet als "Wettbewerb“).
• Veranstalter des Wettbewerbs und die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist Vistaprint B.V. – Hudsonweg 8 – 5928 Venlo - Niederlande (nachfolgend bezeichnet als "Veranstalter").
• Bei der Teilnahme an dem Wettbewerb müssen die Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern akzeptiert werden.
• Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff "Inhalte" sind alle von den Teilnehmern im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten und mitgeteilten Inhalte sowie Informationen, wie zum Beispiel Fotos, Grafiken, Videos, Texte, Kommentare oder Angaben über Orte und Personen zu verstehen.
• Die verwendeten personenbezogenen Begriffe, wie zum Beispiel "Teilnehmer" sind geschlechtsunspezifisch und gelten zum Beispiel gleichermaßen für weibliche Teilnehmerinnen und männliche Teilnehmer.
• Einwilligungen sind innerhalb der Teilnahmebedingungen optisch durch Fettschrift besonders hervorgehoben.
Voraussetzungen für die Teilnahme
• Details zu den Teilnahmevoraussetzungen, vorzunehmenden Handlungen, der Laufzeit des Wettbewerbs und etwaigen Zuwendungen ergeben sich aus den Beschreibungen, die den Teilnehmern im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt werden. Diese Teilnahmebedingungen haben Vorrang vor allen den Teilnehmern zugänglich gemachten Beschreibungen des Wettbewerbs.
• Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen die Teilnehmer Informationen über eine Drittseite www.99daysofdesign.info angeben. Während des unten genannten Wettbewerbszeitraums müssen die Teilnehmer ihre Online-Bewerbung ausfüllen und absenden, ihre Kontaktdaten angeben und die Fragen beantworten. Die Teilnehmer werden gegebenenfalls per E-Mail oder Telefon um Zusendung weiterer Informationen und Erklärungen gebeten.
Regeln für die Teilnahme
• Teilnehmen können alle Inhaber von Kleinunternehmen, die ihren Unternehmenssitz in der Schweiz haben. Darunter fallen insbesondere Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen, Freiberufler, Freelancer und Gründer, die ihre unternehmerische Tätigkeit in Vollzeit, Teilzeit oder nebenberuflich ausführen. Mitinhaber solcher Unternehmen müssen die Zustimmung aller Inhaber nachweisen. Der Wettbewerb steht Personen offen, die das Alter von achtzehn (18) Jahren erreicht haben.
• Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich in dem beschriebenen Zeitraum möglich.
• Ausgenommen sind Mitarbeiter des Veranstalters bzw. seiner jeweiligen Mutter-, Konzern- und Tochterunternehmen sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die im Auftrag des Veranstalters handeln oder an der Erstellung, Abwicklung oder innerhalb der Jury dieses Wettbewerbs beteiligt sind oder waren.
• Der Wettbewerb beginnt am 10.06.2021. Der Teilnahmeschluss für den Wettbewerb ist am 08.07.2021 um 23:59 Uhr. Bei dem Gewinnspiel nehmen alle elektronischen Teilnahmeformulare teil, die spätestens um 23:59 Uhr mitteleuropäischer Zeit am Tag des Teilnahmeschlusses abgeschickt wurden. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes.
• Die einzelnen Preise werden jeweils nach Zwischenteilnahmeschlüssen zum 24.06.2021 (zwei Teilnehmer) und 01.07.2021 (zwei Teilnehmer) jeweils um 23:59 Uhr sowie nach generellem Teilnahmeschluss am 08.07.2021 (ein Teilnehmer) vergeben. Alle bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss eingereichten Beiträge sind teilnahmeberechtigt und bleiben bis zum letzten Teilnahmeschluss uneingeschränkt teilnahmeberechtigt, soweit ein Beitrag nicht schon als ein Sieger gewählt wurde.
• Die Chance zur Wahl des einzelnen Teilnehmers hängt von der Qualität des eingereichten Beitrages ab, sowie davon, wie viele Teilnehmer insgesamt an dem Wettbewerb teilnehmen.
• Eine Teilnahme auf dem postalischen Weg ist ausgeschlossen.
• Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Wettbewerb teilnehmen. Mehrfachnennungen von derselben Person oder Firma werden nicht akzeptiert. Wenn während des Wettbewerbszeitraums mehr als eine Einsendung von einem Teilnehmer eingeht, wird nur die erste Einsendung berücksichtigt und spätere Einsendungen werden disqualifiziert.
Ausgewählte Empfänger
• Von der Jury gewählte Empfänger erhalten für Ihre Teilnahme am Wettbewerb als „Zuwendung“ jeweils
eine individuelle Logoneugestaltung durch „99designs von Vistaprint“,
gedruckte Marketingmaterialien von Vistaprint im Wert von Fr. 1'000 (Listenpreis)
und eine finanzielle Zuwendung von Fr.15'000 (“Unternehmensgehalt“).
Es werden fünf (5) Teilnehmer für den Wettbewerb ausgewählt.
• Alle Einsendungen werden von einem Gremium, das sich aus Marketingleitern des Veranstalters („Jury“) zusammensetzt, nach eigenem Ermessen geprüft und bewertet.
• Die Jury entscheidet subjektiv auf der Grundlage ihrer professionellen Einschätzung mehrerer Faktoren, darunter, aber nicht beschränkt auf: Inspiration, Motivation, Kreativität und Originalität. Der Zufall spielt keine Rolle bei der Wahl eines Teilnehmers.
• Für die Wahl eines Teilnehmers am Wettbewerb kann die Jury weitere Informationen von Teilnehmern einholen, ohne dass dies einen Anspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb oder Anspruch auf die damit verbundenen Vorteile nach sich zieht.
• Jedes Jurymitglied kann nach Sichtung der Beiträge Teilnehmer nominieren. Die Wahl eines Preisträgers erfolgt nach dem Mehrheitsprinzip.
• Die Entscheidung der Jury ist endgültig und bindend ohne Bedarf keiner Erklärung.
Benachrichtigung der Empfänger
• Bei einer Wahl durch die Jury werden die Teilnehmer zeitnah über einen der angegebenen Kontaktwege benachrichtigt.
• Um die Zuwendung zu erhalten, müssen die Empfänger eine separate Vereinbarung unterzeichnen und an den Veranstalter zurücksenden, die bei ihrer Auswahl als „Empfänger“ vorgelegt wird (die „Empfängervereinbarung“).
• Bestätigt ein Empfänger die Annahme der Wahl durch die Jury und/oder unterzeichnet die Empfängervereinbarung nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen, verfällt das Unternehmensgehalt. Dieser Empfänger verwirkt alle Rechte, die Zuwendung zu beanspruchen oder zu erhalten, und ein anderer Teilnehmer wird mit den oben beschriebenen Methoden ausgewählt.
• Alle Teilnehmer sind für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls der durch die Jury gewählte Teilnehmer aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden kann, entfällt der Anspruch auf die Zuwendung.
• Eine Übertragung der Zuwendung auf andere Personen oder Unternehmen ist nicht möglich. Ein Empfänger kann auf die Auszahlung verzichten. Die Auszahlung wird individuell mit dem Empfänger abgestimmt. Die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung einer Zuwendung liegt in der alleinigen Verantwortlichkeit des Empfängers.
• Der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter Dienstleister darf die Empfänger über die mitgeteilten Kontaktmöglichkeiten ansprechen, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erforderlich ist.
Einräumung von Nutzungsrechten und Namensnennung
• Die Einräumung der nachstehend genannten Rechte dient dem Betrieb und der Zurverfügungstellung des Wettbewerbs und etwaiger Präsentation von Teilnahmebeiträgen in Online- wie Offlinemedien sowie einer Nutzung zu sonstigen redaktionellen oder kommerziellen Zwecken durch den Veranstalter.
• Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter und die mit ihm verbundenen Unternehmen unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihnen im Rahmen des Wettbewerbs an den Veranstalter überlassenen Inhalte weltweit zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, zu bearbeiten sowie für Werbezwecke weltweit in allen Medien ohne Einschränkung und ohne zusätzliche Vergütung zu nutzen, sofern nicht gesetzlich anderweitig geregelt. Der Veranstalter wird den Unternehmensnamen sowie den Vornamen und Nachnamen des Einsenders, sofern nicht ausdrücklich unerwünscht, sowie den Namen und Ort des Unternehmens grundsätzlich im Zusammenhang mit deren Inhalten angeben, behält sich jedoch das Recht vor, auf die Namensnennung zu verzichten.
• Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf durch den Veranstalter. Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Nennung von Wettbewerbsteilnehmern
• Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass deren Vor- und abgekürzten Nachnamen so wie der Name des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, dessen Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter in Online- wie Offlinemedien veröffentlicht werden können, um Zweifel auszuräumen.
Verhaltensregeln und Verantwortlichkeit für Inhalte und Informationen
• Der Veranstalter ist für das Verhalten und die im Rahmen des Wettbewerbs durch die Teilnehmer publizierten Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Er ist ferner nicht zu deren Prüfung verpflichtet, behält sich jedoch vor, deren Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.
• Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass ihnen an den Inhalten die notwendigen Nutzungsrechte zustehen und deren Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der Inhalte durch den Veranstalter sowie durch die von ihm beauftragten Personen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt.
• Insbesondere wenn auf Fotos oder Videos neben den Teilnehmer noch andere Personen zu erkennen sind, ist deren Einreichung nur erlaubt, soweit die Zustimmung des bzw. der Dritten hierzu vorliegt und die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden.
• Soweit der Veranstalter wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird, die von dem Teilnehmer zu vertreten sind, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erstes Anfordern frei und unterstützt den Veranstalter bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
• Die Teilnehmer stellen sicher, dass sie patentrechtliche Ansprüche vor der Teilnahme absichern. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen.
• Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt der Veranstalter ohne eigenes oder zu verantwortendes Handeln keine Haftung.
Gewährleistung, Beendigung, Juryentscheidung
• Der Veranstalter übernimmt für die Verfügbarkeit und Funktion der Wettbewerbswebsite keine ausdrückliche oder besondere Gewährleistung Der Wettbewerb selbst kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder unterbrochen werden, auch ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen oder Zuwendungen vergeben werden, soweit dieser unter Abwägung der jeweiligen berechtigten Interessen an einer ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist. Zu den äußeren Umständen und Zwängen gehören unter anderem aber nicht ausschließlich technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegende und zwingende Maßnahmen Dritter, für die jeweils der Veranstalter nicht verantwortlich ist.
• Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Wahl der Teilnehmer durch die Jury und die Beurteilung der Inhalte der eingereichten Beiträge ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung
• Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielaktion überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird jeder Teilnehmer den Veranstalter und seine jeweiligen Muttergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Werbe- und Werbeagenturen und Finanzierungspartner sowie die Aktionäre, Eigentümer, Direktoren, leitenden Angestellten, Angestellten, Vertretern und Vertretern jedes der Vorstehenden (zusammen die „Veranstalterparteien“ und jede eine „Veranstalterpartei“), von allen Verletzungen, Haftungen, Verlusten und Schäden jeglicher Art an Personen, einschließlich Tod oder Sachschäden, die ganz oder teilweise direkt oder indirekt aus der Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb oder einer wettbewerbsbezogenen Aktivität oder der Annahme, dem Besitz, der Verwendung oder dem Missbrauch der Zuwendung entstehen oder daraus resultieren, freistellen und schadlos halten. Die vorstehende Mitteilung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Personenschäden, Tod und Sachschäden sowie Ansprüche aufgrund von Veröffentlichungsrechten, Verleumdung oder Verletzung der Privatsphäre. Unter keinen Umständen übernimmt eine der Veranstalterparteien eine Haftung oder Verantwortung für: (1) falsche oder ungenaue Teilnahmeinformationen oder fehlerhafte, fehlgeschlagene oder durcheinandergebrachte elektronische Datenübertragungen; (2) jeglichen unbefugten Zugriff auf oder Diebstahl, Zerstörung oder Änderung von Einträgen zu irgendeinem Zeitpunkt; (3) technische Fehlfunktionen, Ausfälle, Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Defekte, Betriebsverzögerungen oder Kommunikationsleitungsfehler, unabhängig von der Ursache, in Bezug auf Geräte, Systeme, Netzwerke, Leitungen, Satelliten, Server, Computer oder Anbieter in irgendeinem Aspekt des Wettbewerbs verwendet werden; (4) Unzugänglichkeit oder Nichtverfügbarkeit des Internets oder einer Wettbewerbsseite oder einer Kombination davon; (5) jegliche Verletzung oder Beschädigung des Computers, Tablets, Mobilgeräts oder anderen elektronischen Geräts eines Teilnehmers oder einer anderen Person, die mit einem Versuch, am Wettbewerb teilzunehmen oder Materialien herunterzuladen, zusammenhängen oder daraus resultieren; oder (6) Tippfehler oder sonstige Fehler in diesen Teilnahmebedingungen oder in anderen Mitteilungen in Bezug auf das Programm.
Schlussbestimmungen
• Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Schweiz. Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der durch Bestimmungen zwingenden Rechts am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes gewährt wird.
• Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
• Bei Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Übersetzung dieser Teilnahmebedingungen ist die englische Version maßgebend.
• Die Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung mit Wirkung für zukünftige Teilnehmer geändert oder zurückgezogen werden.
• Abweichende Bedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Datenschutzhinweise
Die folgenden Datenschutzhinweise klären die Teilnehmer des Wettbewerbs über die Verwendung personenbezogener Daten durch den Veranstalter (vgl. oben) innerhalb des Wettbewerbs auf.
Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung
• Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen und grundsätzlich nur zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs.
• In keinem Fall wird der Veranstalter personenbezogenen Daten der Teilnehmer zu Werbe- oder Marketingzwecken oder unbefugt zu anderen Zwecken Dritten übermitteln. Die Daten der Teilnehmer werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder ein Teilnehmer in die Übermittlung eingewilligt hat.
• Der Veranstalter trifft organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen, um sicher zu stellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und damit die durch den Veranstalter verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Auskunfts- und Widerrufsrechte
• Die Teilnehmer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von dem Veranstalter über sie gespeichert wurden sowie das Recht, im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
• Zusätzlich haben die Teilnehmer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Widerruf von Einwilligungen, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die beim Veranstalter gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.